Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 30.06.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10   

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https://dejure.org/2010,26688
OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10 (https://dejure.org/2010,26688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2010 - 15 UF 77/10 (https://dejure.org/2010,26688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2010 - 15 UF 77/10 (https://dejure.org/2010,26688)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater allein wegen fehlender Erziehungsfähigkeit der Mutter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1666; BGB § 1666a; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 2
    Übertragung des Sorgerechts auf den Vater allein wegen fehlender Erziehungsfähigkeit der Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 121
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 23.09.2010 - 1 W 70/08

    Personenstandsrecht: Anspruch auf Berichtigung von Eintragungen im Geburtenbuch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10
    Hierüber verhält sich in Deutschland ein in B... geführtes personenstandsrechtliches Verfahren, das inzwischen in 3. Instanz vor dem Kammergericht anhängig ist - 1 W 70/08 -.

    Spätestens dann, wenn - sei es als Folge einer entsprechenden Entscheidung des Kammergerichts in dem Verfahren 1 W 70/08, sei es als Folge eines von dem Vater im Falle seines Unterliegens im Personenstandsverfahren noch anzustrengenden Vaterschaftsfeststellungsverfahrens - der Vater im deutschen Geburtsregister beigeschrieben sein wird, werden die Eltern gehalten sein, eine solche Bestimmung zu treffen.

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577 ).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10
    Einer solchen Regelung stünde bereits entgegen, dass sich elterliche Gemeinsamkeit in der Realität nicht verordnen lässt (grundlegend BGH, NJW 2000, 203, 204; ebenso BVerfG, NJW-RR 2004, 577 ).
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 34/09

    Verfahrenspfleger; Kindeswohl; Elternrecht; Rechtliches Gehör

    Auszug aus OLG Brandenburg, 23.08.2010 - 15 UF 77/10
    Auf Verfassungsbeschwerde der Mutter hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg mit Beschluss vom 17.09.2009 - VfGBbg 34/09 - diese Entscheidung des Senats aus verfahrensrechtlichen Gründen (für das Kind sei kein Verfahrenspfleger bestellt worden, obwohl dies angesichts des von Hass geprägten Verhältnisses der Eltern zueinander geboten gewesen sei; deshalb sei eine Verletzung des Elternrechts der Mutter nicht auszuschließen) aufgehoben.
  • OLG Brandenburg, 11.10.2012 - 9 UF 91/11

    Elterliche Sorge für nichteheliches Kind deutsch-französischer Eltern:

    Mit Beschluss vom 23.08.2010 (15 UF 77/10) hat der 3. Familiensenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts der Beschwerde des Vaters stattgegeben und ihm das alleinige Sorgerecht für J... eingeräumt.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,9012
OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10 (https://dejure.org/2010,9012)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.06.2010 - 10 UF 82/10 (https://dejure.org/2010,9012)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 10 UF 82/10 (https://dejure.org/2010,9012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Ablehnung des Sorgerechtsentzugs für die Kindesmutter: Beschwerdebefugnis des nie mitsorgeberechtigten Vaters

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die Ablehnung des Entzugs der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die Ablehnung des Entzugs der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter

  • rechtsportal.de

    FamFG § 59
    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die Ablehnung des Entzugs der alleinigen elterlichen Sorge der Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 220
  • FamRZ 2011, 121
  • AnwBl 2011, 2
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • EGMR, 03.12.2009 - 22028/04

    Mehr Sorgerecht für ledige Väter

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10
    Eine Beschwerdeberechtigung des Vaters kann in einem derartigen Fall auch nicht aus dem Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 hergeleitet werden.

    Auch aus dem - nach der BGH-Entscheidung vom 26. November 2008 (aaO) ergangenen - Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 - ergeben sich keine durchgreifenden zusätzlichen Gesichtspunkte für den Streitfall (insofern offengelassen in der BGH-Entscheidung vom 16. Juni 2010, aaO).

  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10
    Auch der BGH hat in seiner jüngsten diesbezüglichen - ebenfalls noch unter den verfahrensrechtlichen Vorschriften des FGG ergangenen - Entscheidung (Beschluß vom 16. Juni 2010 - XII ZB 35/10 - zur Veröffentlichung vorgesehen - Tz. 8 f.) ausdrücklich danach differenziert, ob es sich um eine Maßnahmen nach § 1666 BGB ablehnende - dann keine Beschwerdebefugnis des nie zuvor die elterliche Sorge (mit-) ausübenden Vaters - oder um eine Entscheidung handelt, mit der der Mutter die elterliche Sorge - auch teilweise - entzogen wurde - dann Beschwerdebefugnis des Vaters, soweit er nicht an der Sorge beteiligt wird.

    Auch aus dem - nach der BGH-Entscheidung vom 26. November 2008 (aaO) ergangenen - Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 - ergeben sich keine durchgreifenden zusätzlichen Gesichtspunkte für den Streitfall (insofern offengelassen in der BGH-Entscheidung vom 16. Juni 2010, aaO).

  • BGH, 26.11.2008 - XII ZB 103/08

    Zulässigkeit der Beschwerde des nichtsorgeberechtigten Vaters eines Kindes gegen

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10
    Wie der Bundesgerichtshof bereits ausdrücklich festgestellt hat, wird eine materiellrechtliche Rechtsstellung des zuvor nie an der elterlichen Sorge beteiligten Vaters durch eine Entscheidung über einen etwaigen Entzug der alleinigen elterlichen Sorge der Kindesmutter nicht beeinträchtigt (BGH - Beschluß vom 26. November 2008 - XII ZB 103/08 - FamRZ 2009, 220; vgl. bereits zum FamFG auch Keidel 16 -Meyer-Holz, FamFG § 59 Rz. 70; Zöller 28 -Feskorn, FamFG § 59 Rz. 5); für diese Beurteilung der materiellrechtlichen Position ist es ohne Auswirkung, daß die Entscheidung noch unter der Geltung des früheren Verfahrens rechtes ergangen ist; die maßgebliche materielle Rechtslage ist durch das FGG-ReformG nicht berührt worden.

    Auch aus dem - nach der BGH-Entscheidung vom 26. November 2008 (aaO) ergangenen - Urteil des EuGHMR vom 3. Dezember 2009 - 22028/04 - FamRZ 2010, 103 - ergeben sich keine durchgreifenden zusätzlichen Gesichtspunkte für den Streitfall (insofern offengelassen in der BGH-Entscheidung vom 16. Juni 2010, aaO).

  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus OLG Celle, 30.06.2010 - 10 UF 82/10
    Insofern bedarf es vorliegend nicht einmal weiterer Erwägungen dazu, ob überhaupt und ggf. in welcher Form die Gerichte noch vor dem bereits angekündigten Tätigwerden des deutschen Gesetzgebers von der unverändert fortgeltenden völlig eindeutigen und verfassungsrechtlich ausdrücklich nicht zu beanstandenden (vgl. BVerfG, Urteil vom 29. Januar 2003 - 1 BvL 20/99 - FamRZ 2003, 285) Rechtslage abweichen können.
  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 224/13

    Umgangsregelung: Beschwerdeberechtigung des nicht sorgeberechtigten betreuenden

    Er war und ist nicht sorgeberechtigt und deswegen nicht in seinem Sorgerecht (§ 1626 BGB) verletzt (OLG Celle FamRZ 2011, 121; zum Umgangsrecht s.a. OLG Bremen NJW-RR 2012, 1354).

    Auch sonst ergibt sich aus der Rechtsordnung keine Rechtsverletzung, die der Vater in diesem Verfahren geltend machen kann (OLG Celle FamRZ 2011, 121).

    Hieraus folgt jedoch nicht, daß der Vater, der nach den inzwischen geschaffenen Regeln in § 1626a Abs. 2 BGB noch nicht (Mit-)Inhaber des Sorgerechts ist, ein Beschwerderecht haben muß (für eine andere Konstellation s.a. OLG Celle FamRZ 2011, 121).

  • KG, 26.11.2013 - 18 UF 219/13

    Elterliche Sorge: Beschwerdebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen

    Er war und ist nicht sorgeberechtigt und deswegen nicht in seinem Sorgerecht (§ 1626 BGB) verletzt (OLG Celle FamRZ 2011, 121; zum Umgangsrecht OLG Bremen NJW-RR 2012, 1354; OLG Brandenburg FamRZ 2012, 1578).

    Auch sonst ergibt sich aus der Rechtsordnung keine Rechtsverletzung, die der Vater in diesem Verfahren geltend machen kann (OLG Celle FamRZ 2011, 121).

    Hieraus folgt jedoch nicht, daß der Vater, der nach den inzwischen geschaffenen Regeln in § 1626a Abs. 2 BGB noch nicht (Mit-)Inhaber des Sorgerechts ist, ein Beschwerderecht haben muß (für eine andere Konstellation s.a. OLG Celle FamRZ 2011, 121).

  • OLG Oldenburg, 15.06.2012 - 3 UF 37/12

    Zulässigkeit der Beschwerde einer nicht mehr sorgeberechtigten Mutter gegen die

    Zu verlangen ist eine unmittelbare Rechtsbeeinträchtigung (BGH FamRZ 2009, 220, Rn. 13; vgl. auch aktuell zum FamFG ebenso: OLG Celle, FamRZ 2011, 121 und Feskorn, a. a. O. sowie Meyer-Holz, in: Keidel, 17. Aufl., § 59 Rn. 70 ff., jeweils mit Beispielen aus der Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 3 WF 310/11

    Nichtehelicher Vater im Verfahren nach § 1666 BGB Beteiligter

    Ob im Falle der Ablehnung von Maßnahmen nach § 1666 BGB dem nichtehelichen Kindesvater ein Beschwerderecht zusteht (hierzu BGH FamRZ 2010, 1242 = NJW-RR 2010, 1369 = MDR 2010, 929 und OLG Celle FamRZ 2011, 121 = NJW-RR 2011, 220), ist vorliegend nicht zu entscheiden.
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